Hinweisgeberschutzgesetz – Interne Meldestelle im Haus Seeblick

Unternehmenscompliance bedeutet, dass ein Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften und interne Richtlinien einhält.

Es geht darum, sicherzustellen, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich korrekt verhalten und alle relevanten Gesetze und Regeln beachten. Das Ziel ist es, rechtliche Probleme zu vermeiden und ein ethisches, verantwortungsvolles Geschäftsumfeld zu fördern.

In unserem Unternehmen nehmen wir Unternehmenscompliance sehr ernst. Wir haben klare Richtlinien und Prozesse etabliert, um sicherzustellen, dass wir nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch hohe ethische Standards wahren. Unsere Compliance-Strategie umfasst die Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, regelmäßige Überprüfungen und die Einrichtung eines Meldesystems für mögliche Verstöße.

Unser Hauptanliegen ist es, effektiv auf Risiken zu reagieren, die das Vertrauen unserer Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gesellschaftern, Geschäftspartnerinnen und -partner sowie der allgemeinen Öffentlichkeit in unser Unternehmen beeinträchtigen könnten. Unsere Bemühungen in der Unternehmenscompliance tragen dazu bei, Risiken zu minimieren, umso einen nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens zu sichern.

Kommunikativer Umgang

Es ist uns sehr wichtig, offen über Fehler und Schwächen zu sprechen. Nur wenn wir über diese Bescheid wissen, können wir unsere Arbeitsweise verbessern. Für eine gute Zusammenarbeit brauchen wir eine sichere und faire Kommunikation. Jede Mitarbeiter/-innen muss sich seiner individuellen Verantwortung seines Verhaltens im Unternehmen bewusst sein.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich mit ihren Fragen an ihre Einrichtungsleitung oder Geschäftsführung jederzeit wenden. Dies gilt ebenso, wenn Schwachstellen oder andere Bedingungen wahrgenommen werden, die rechtliche Verstöße nach sich ziehen könnten. Es gibt keine verbotene Fragen oder Themen, wir können uns nur verbessern, wenn wir miteinander sprechen und zwar über Alles.

Interne Meldestelle

Nicht immer ist es für jeden Mitarbeiter oder in jeder Situation aber passend, sich direkt an die genannten Stellen zu wenden. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit sich an die interne Meldestelle zu wenden.

Die interne Meldestelle der “Haus Seeblick Pflegeheim Mölln GmbH” ist ausschließlich für Angelegenheiten zuständig, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit innerhalb des Unternehmens stehen. Dies bedeutet, dass Meldungen über privates Fehlverhalten nicht von dieser Stelle bearbeitet werden können. Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz, sind nur solche Verstöße relevant, die die berufliche Tätigkeit betreffen.

Meldungen, die keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben, fallen nicht unter die Zuständigkeit der internen Meldestelle. Sind Sie sich unsicher, melden Sie sich und es wird geklärt.

Die interne Meldestelle ist durch Frau Buschmann besetzt, die in der Funktion unabhängig von der Einrichtungsleitung oder Geschäftsführung agiert.

Wer kann melden?

Nur Mitarbeiter*innen können sich vertraulich über die unten aufgeführten Meldewege an die Interne Meldestelle wenden. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind hiervon auch Bewerberinnen und Bewerber berechtigt und auch ehemalige Beschäftigte können eine Meldung abgeben.

Vertraulichkeit und Anonymität

Meldungen werden vertraulich behandelt und auf Wunsch wird die Meldung anonym weiterbearbeitet oder auch entgegengenommen, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.

Abgabe einer Meldung

  • per Email: compliance @sinus-verwaltung. de
  • persönliches Treffen
  • Telefon: 045 42- 822 9078