Kosten

Allgemein

Das Haus Seeblick hat einen vereinbarten Pflegesatz, der mit den Vertretern der Sozialhilfe und den verschiedenen Krankenkassen verhandelt wurde.

Dieser Pflegesatz setzt sich aus den Komponenten

  • Pflege,
  • Ausbildungsumlage,
  • Unterkunft,
  • Verpflegung sowie
  • Investitionskosten

zusammen.

Zusammen ergeben sie den täglich zu bezahlenden Pflegesatz, bzw. die monatlichen Heimkosten, die vom Bewohner/in bezahlt werden müssen.

Diese Kosten verringern sich allerdings noch um die Zahlungen, die Sie von unterschiedlichen Stellen erhalten können.
 
Dazu gehören beispielsweise

§ 43 Abs. 2 SGB XI pauschale Leistungen der Pflegekasse Pflegegrad 2-5 (siehe in der Tabelle 1: „Zahlung der Pflegekasse“),

  • § 43 Abs. 3 SGB XI Zuschuss für Pflegegrad 1 (siehe in der Tabelle 1: „Zahlung der Pflegekasse“)
  • §43c SGB XI Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen in Abhängigkeit der Wohndauer (siehe Tabelle 2)
  • möglicherweise Pflegewohngeld,
  • oder Hilfe zur Pflege und/oder
  • Gelder von Unterstützungskassen (Sozialhilfeträger) falls das Einkommen (Rente, Pension, …) den Eigenanteil nicht deckt und kein Vermögen vorhanden ist. Der persönliche Eigenanteil wird hierbei dann jeweils individuell berechnet. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema gerne an.

Die Pflegesätze werden nur von den Kostenträgern (Landesverbände der Pflegekassen sowie der Sozialhilfeträger) anerkannt, wenn sie diese als angemessen empfinden. Es wird jede einzelne Position der Sätze von den Kostenträgern auf „Wirtschaftlichkeit“ und „Gesetzesmäßigkeit“ überprüft.

Nach Abzug aller Zuzahlungen verbleibt ein Eigenanteil, der selbst zu tragen ist. Falls Ihnen das nicht möglich sein sollte, sind wir Ihnen bei den entsprechenden Anträgen bei der für Sie zuständigen Behörde gerne behilflich.

Kosten der Einrichtung

Bitte lassen Sie sich von den Kosten in der Tabelle nicht abschrecken. Wir wissen natürlich, dass unsere Pflegesätze nicht günstig sind, aber Sie können gewiß sein: unser großes Angebot an hauseigenen Therapeuten und speziell ausgebildeten Pflegekräften ist diesen Preis wert. Wir bieten wesentlich mehr als nur eine Grundversorgung (siehe Therapien). Rufen Sie bei Fragen einfach an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0 45 42/ 8 22 900.

Der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie bitte die Kosten in Abhängigkeit des Pflegegrades:
 
TagespreisePflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegesatz124,58 €141,44 €149,00 €
Ausbildungs-
zuschlag
2,97 € 2,97 € 2,97 €
Unterkunft & Verpflegung 29,98 € 29,98 € 29,98 €
Investitions-
kosten
25,51 € 25,51 € 25,51 €
Heimentgelt täglich 183,04 € 199,90 € 207,46 €
Gesamtkosten / Monat 5.568,08 € 6.080,96 € 6.310,93 €
Zahlung der Pflegekasse 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
Gesamtanteil Bewohner 4.306,08 € 4.305,96 € 4.305,93 €
abzgl. Unterstützung Staatindividuellindividuellindividuell
abzgl. Leistungszuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XIindividuellindividuellindividuell
Tabelle 1: Übersicht Pflegesatz täglich / monatlich

Der anzusetzende Zuschlag §43c SGB XI der Pflegekasse zum Leistungsbetrag §43 SGB XI beträgt ab 01.09.2022 in Abhängigkeit der Wohndauer:

WohndauerZuschuss
in %
PG 3PG 4PG5
1 – 12 Monate5,00%                          130,90 €                          130,90 €                          130,90 €
13 – 24 Monate25,00%                          654,52 €                          654,49 €                          654,48 €
25 – 36 Monate45,00%                     1.178,13 €                     1.178,08 €                     1.178,07 €
ab 37 Monate70,00%                     1.832,65 €                     1.832,57 €                     1.832,55 €
Tabelle 2: Zuschlag nach §43c SGB XI

Dieser Betrag in der Tabelle 2 ist vom Gesamtanteil Bewohner der Tabelle 1 abzuziehen.

Somit ergeben sich Eigenanteilkosten je Bewohner/in im Monat von:

WohndauerPG 3PG 4PG 5
1 – 12 Monate4.175,17 €4.175,06 €4.175,04 €
13 – 24 Monate3.651,56 €3.651,47 €3.651,45 €
25 – 36 Monate3.127,94 €3.127,88 €3.127,87 €
ab 37 Monate2.473,43 €2.473,39 €2.473,38 €
Tabelle 3: Eigenanteil Bewohner/in je Monat nach Abzügen §43 SGB XI und §43c SGB XI

Diese Kosten können individuell vom Staat teilweise oder komplett übernommen werden.

(Stand: 01.09.2022, alle Angaben dieser Seite ohne Gewähr)